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   OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - I-3 Wx 91/16   

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https://dejure.org/2017,35671
OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - I-3 Wx 91/16 (https://dejure.org/2017,35671)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2017 - I-3 Wx 91/16 (https://dejure.org/2017,35671)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 (https://dejure.org/2017,35671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58 ; FamFG § 59
    Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments mit der Benennung der Antragstellerin als Nacherbin des letztversterbenden Ehegatten; Auslegung eines nicht eindeutig formulierten Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 211
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
    Bei dieser Ermessensausübung sind sämtliche Umstände des Einzelfalles heranzuziehen; berücksichtigt werden kann in diesem Rahmen auch das Obsiegen und Unterliegen, jedoch ohne Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses (BGH NJW-RR 2016, 200 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Versterbens "zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
    (vgl. Senat FamRZ 2016, 408; OLG Thüringen ErbR 2015, 249; OLG Hamm, ZEV 2011, 427; OLGR Frankfurt 1998, 164).
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
    Auf einen solchen Fall ist eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, und wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen findet (vgl. Senat a.a.O.; OLG Thüringen a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; OLG München MDR 2013, 1407; FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Für den Fall des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
    Auf einen solchen Fall ist eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, und wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen findet (vgl. Senat a.a.O.; OLG Thüringen a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; OLG München MDR 2013, 1407; FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG München, 16.07.2007 - 31 Wx 35/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zum "gleichzeitigen Ableben" -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
    Auf einen solchen Fall ist eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, und wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen findet (vgl. Senat a.a.O.; OLG Thüringen a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; OLG München MDR 2013, 1407; FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10

    Auslegung eines Testaments und Ermittlung des Erblasserwillens durch das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
    (vgl. Senat FamRZ 2016, 408; OLG Thüringen ErbR 2015, 249; OLG Hamm, ZEV 2011, 427; OLGR Frankfurt 1998, 164).
  • OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95

    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung eines Betreuten zugunsten Angehöriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
    (vgl. Senat FamRZ 2016, 408; OLG Thüringen ErbR 2015, 249; OLG Hamm, ZEV 2011, 427; OLGR Frankfurt 1998, 164).
  • OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
    (vgl. Senat FamRZ 2016, 408; OLG Thüringen ErbR 2015, 249; OLG Hamm, ZEV 2011, 427; OLGR Frankfurt 1998, 164).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Bei einem gemeinsamen

    Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der so genannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 - FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).

    Wenn hingegen die Schlusserbeneinsetzung nur für den Fall des gleichzeitigen Versterbens bzw. des Versterbens in kurzem zeitlichem Abstand hätte gelten sollen, gäbe es für den Fall des Überlebens eines Ehegatten keine Verfügung, die von diesem hätte geändert werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, 3 Wx 91/16, ErbR 2017, 674).

    Angesichts des auslegungsbedürftigen Wortlautes des Testaments und der kontroversen Rechtsfragen erscheint es aber angemessen, die Gerichtskosten zwischen den obsiegenden Beteiligten zu 1. und 3. einerseits und dem Beteiligten zu 2. andererseits hälftig aufzuteilen und die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, 3 Wx 91/16, ErbR 2017, 674).

  • OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18

    Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"

    Nichts anderes ergibt sich aus der von den Beschwerdeführern mit Schriftsatz vom 16.10.2018 (Bl. 196 d.A.) angeführten Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 12.07.2017 (I-3 Wx 91/16, BeckRS 2017, 124143).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Wx 193/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Begriff eines

    Eine andere Auslegung für den Fall, dass die Testierenden tatsächlich eine Schlusserbeneinsetzung gewünscht haben, bedarf im Hinblick auf die Formvorschrift des § 2247 BGB zumindest einer Andeutung im Testament (Senat ErbR 2017, 674).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 3 W 29/19

    Beschwerde im Erbscheinverfahren

    Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der sogenannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 -FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).
  • AG Düsseldorf, 24.02.2020 - 93a VI 341/17
    Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist einer solchen Formulierung nicht die Andeutung einer generellen Schlusserbeneinsetzung entnehmen, so dass die entsprechend ausgelegte Bestimmung der gesetzlich vorgeschriebenen Form ermangelt und daher gem. § 125 S. 1 BGB nichtig ist (anders noch OLG B. Beschl. v. 12.7.2017 - 3 Wx 91/16, BeckRS 2017, 124143, beck-online).
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